5. Kapitel - Der Feldpostdienst in der Zwischenkriegszeit 1919-1939

 

Feldpostordonnanzen des Infanterie-Regimentes 27 am Fassungsplatz in Uznach, 1938

Bild: Feldpostdirektion, Bern

 

5. In der Zwischenkriegszeit

Nach der Demobilmachung der Armee bewegte sich die Tätigkeit des FP-Dienstes wiederum in ruhigeren Bahnen. Seine Arbeit während der jährlichen WK zog Nutzen aus den Erfahrungen der Mobilmachungszeit.

Ab 1923 wurden wieder grössere Truppenübungen im Divisions- und Brigade-Verband durchgeführt. Sie dauerten zwei Wochen und ab 1938 drei Wochen. Ausser den Divisionen und Brigaden versah man später auch
jedes einrückende Regiment mit einer FP.


Diese FP verfügen über den folgenden Mannschaftsbestand:

Bei kleineren Truppeneinheiten, welche sich auf einem isolierten Standort ausserhalb eines Regiments oder einer Division befanden, wurde der Postdienst den zivilen Poststellen überlassen, welche zu diesem Zweck von der FPD die nötigen Instruktionen erhielten.


19 Postämter in verkehrsgünstigen Orten bestimmte man als Militärpost-Sammelstellen, welche aufgrund der FP-Leithefte die FP-Sendungen weiterzuleiten hatten.1923 wurde das Höchstgewicht für portofreie FP-Sendungen von bisher 2 auf 2,5 kg erhöht.

Im gleichen Jahr ernannte der Bundesrat Major Ernest Bonjour (später Oberstleutnant und Oberst) zum neuen FP-Direktor anstelle von Oberstleutnant Oftinger.


Die bisherige FP-Verordnung von 1912 und das darauf basierende FP-Reglement von 1914 hatten unterdessen ihre Schwächen und Lücken zutage treten lassen.

Eine gründliche Erneuerung erwies sich als vordringlich, als die neue Truppenordnung von 1936 auf den
1. Januar 1938 in Kraft gesetzt wurde, die ganz wesentliche Änderungen in der Struktur der Armee zur Folge hatte.

Am politischen Welthorizont türmten sich erneut dunkle Wolken auf. In Spanien tobte der längst internationalisierte Bürgerkrieg, im Norden und Süden unseres Landes steuerten grossmaulige Diktatoren Europa dem Abgrund entgegen. In der Schweiz jedoch wuchs von Jahr zu Jahr der Wille zum Widerstand und zur Stärkung der Armee.


Vor diesem Hintergrund vollzog sich die organisatorische Umrüstung unseres FP-Dienstes. Am 9. April 1938 genehmigte der Bundesrat die neue FP-Ordnung und setzte sie am 15. April in Kraft. Die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen, die sog. FP-Anleitung, galten ab 31. August 1939, drei Tage vor der Kriegsmobilmachung.

Jede der nun neun Divisionen und die drei Gebirgsbrigaden erhielten wiederum eine eigene FP; hinzu kamen eine FP für den Armeestab und 17 Sammel-FP.

Die neue FP-Ordnung bestimmte u.a., dass sämtliche Kosten des FP-Dienstes zulasten der Militärverwaltung gehen. Die von der PTT-Verwaltung beschafften Betriebs- und Bürogeräte waren jeweils auf Jahresende dem EMD anzurechnen, allerdings nur zu 50 %, sofern diese Ausrüstungsgegenstände auch vom zivilen Postdienst verwendet werden konnten.


Im weiteren legte die neue FP-Ordnung u.a. folgendes fest: Die FP-Offiziere und -Sekretäre müssen patentierte Beamten, die ständigen FP-Ordonnanzen (heute Truppen-Feldpost-Uof) patentierte oder uniformierte Beamten der Zivilpost sein. Die Einteilung zum FP-Dienst darf erst nach bestandener RS erfolgen. FP-Sekretäre müssen zudem den Korporalsgrad abverdient haben.


Das ganze Korpsmaterial der FP geht in den Besitz der Armee über (einschl. Fahrzeuge).  Der FP-Dienst ist verpflichtet, sowohl das Postgeheimnis als auch das Militärgeheimnis zu gewährleisten. Sendungen, die auf ein Verbrechen oder Vergehen hindeuten oder verbotenes politisches Propagandamaterial zur Verteilung an die Truppe enthalten, sind aufzuhalten und dem Truppenkommando zu melden.

 

 

Quellenangabe:
Festschrift: "100 Jahre Feldpost in der Schweiz 1889 - 1989" von Arthur Wyss , herausgegeben im Jahre 1989 im Auftrage der Generaldirektion PTT, Bern. Wir danken herzlich dem Autor und der Herausgeberin für die freundliche Zustimmung um Verwendung
von Bild- und Textmaterial. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei Die Schweizerische Post, Bern.